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Kuratis - Beratung, Kompetenz, Gesundheit

Professionelle Unterstützung für geistige Gesundheit von Unternehmen und Privatpersonen
 
Gefährdungsbeurteilung
psychische Belastungen
Der Gesetzgeber trägt einer sich entwickelnden Situation Rechnung, da durch psychische Belastung eine Form von Gefährdung ausgeht. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §4 Abs.1 und §5 Abs. 3.

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Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz
Der Gesetzgeber schreibt vor eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, die fachmännisch die Sicherheit im Unternehmen verbessert. Haben Sie noch keine oder hat sich eventuell die BG diesbezüglich bei Ihnen gemeldet?

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