Corona-Isolationspflicht entfällt in einigen Bundesländern
Laut entsprechende Verordnungen der Landesregierungen traten in Baden-Württemberg und Bayern am 16.11.2022 und in Schleswig-Holstein am 17.11.2022 neue Verordnungen für die Corona-Isolationspflicht in Kraft.
In Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein gilt die Isolationspflicht nach einer Infizierung mit dem Coronavirus nicht mehr.
Für Infizierte gilt stattdessen eine 5-tägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung !
Es gilt für Infizierte jedoch weiterhin ein Betretungsverbot und Tätigkeitsverbot für Kliniken, Pflegeheime und Gefängnisse.