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Corona-Isolationspflicht entfällt in einigen Bundesländern

Laut entsprechende Verordnungen der Landesregierungen traten in Baden-Württemberg und Bayern am 16.11.2022 und in Schleswig-Holstein am 17.11.2022 neue Verordnungen für die Corona-Isolationspflicht in Kraft. In Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein gilt die Isolationspflicht nach einer Infizierung mit dem Coronavirus nicht mehr. Für Infizierte gilt stattdessen eine 5-tägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung ! Es gilt für Infizierte jedoch weiterhin ein Betretungsverbot und Tätigkeitsverbot für Kliniken, Pflegeheime und Gefängnisse.